Fördermittel-Auskunft

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Treppen

Treppen

Steigungen und Geschosse überwinden 

Treppen gibt es in unzähligen Formen. Innen und Außen überwinden sie Geschosse und Steigungen. Die verschiedenen Ansätze dazu sind Teil unseres umfangreichen Lieferprogramms, in dem Sie neben normierten natürlich auch jede Menge individuelle Lösungen finden.

Außentreppen sind der Witterung ausgesetzt, daher ist besonders bei den Materialien auf Witterungsbeständigkeit zu achten. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass die Treppenstufen zur Stufenkante hin geneigt sein sollten, damit Regenwasser schnell abfließen kann und Pfützen- und Eisbildung vermieden werden. Wegen der besonderen Rutschgefahr bei Regen müssen die Stufenkanten und Auftritte besonders rutschfest ausgestattet sein. Die Steigung von Außentreppen ist im allgemeinen niedriger als bei Innentreppen. 

Die Gartentreppe hat meist große Auftrittsbreiten und niedrige Stufenhöhen. Sie dienen zur Überwindung von eher kleinen Höhenunterschieden und führen zum Beispiel auf eine Terrasse oder zum Eingang auf der Gartenseite eines Gebäudes. 

Geschosstreppen gehören zum Innenbereich und werden oft beim geringem Platzangebot als Wendeltreppe angelegt, quasi als Raumspartreppe (die es aber auch in geraden Varianten gibt). Diese kommen vielfach bei Bodentreppen vor, die zu Bodenluken führen. Ob Sie einen Neubau, Umbau oder eine Altbausanierung planen – das weitgefächerte Angebot bietet vielfältige Lösungen. Die praktischen Raumspartreppen werden als so genannte Nebentreppe eingesetzt. Als Zubehör gibt es Trempeltüren und Kniestocktüren, die vor allem im Dachbereich zum Einsatz kommen.

Die beliebteste Ausführung im Innenbereich ist die Holztreppe. Aber auch Naturstein, Stahlbeton, Gusseisen und Stahl sowie Glas können für den Treppenbau eingesetzt werden. Maßgeschneidert passen sich Innentreppen dem Gesamtbild Ihres Wohnraumes an – hochwertigen Geschosstreppen werden daher meist als Einzelstück gefertigt.

Zu beachten ist, dass das  deutsche Bauordnungsrecht notwendige Treppen – die zwingend vorhanden sein müssen und an die Auflagen geknüpft sind – unterscheidet von zusätzlich vorhandenen, nicht notwendigen Treppen, an die weniger strenge Auflagen geknüpft sind.