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BAUFACH 3/12

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BAUFACH 3/12

Bauordnung reformiert

dieses Mal ist die BAUFACH in einigen Teilen ausgesprochen „technisch“ geworden – neue Normen und Vorschriften ab Juli und November, in Teilen schon seit April gültig, haben das nötig gemacht.

Denn natürlich wollen wir Sie als Leser und Fachleute immer up-to-date halten und Sie mit den neuesten Entwicklungen in der Baubranche vertraut machen. In Niedersachen wurde die NBauO, die niedersächsische Bauordnung, in vielen Teilen reformiert. Verschiedene Vorschriften und Entwürfe der letzten Zeit wie die Garagen-Verordnung oder die Bauvorlagen-Verordnung wurden bei dieser aktualisierten Fassung berücksichtigt. Offiziell in Kraft tritt sie am 1. November 2012. Teile gelten jedoch bereits seit April dieses Jahres. Die größte Resonanz hat dabei die neue bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern hervorgerufen – nach der bis zum 31. Dezember 2015 Eigentümer von Immobilien in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren als Rettungswege von Aufenthaltsräumen einen Rauchwarnmelder installieren (also auch nachrüsten) müssen. Zielsetzung bei der Neufassung der NBauO war zweifellos die Verfahrensstraffung und -beschleunigung sowie die Streichung entbehrlicher Vorschriften, um ein kostensparendes Bauen in Niedersachsen zu fördern.

Ebenfalls hochaktuell ist der Eurocode 6 für Mauerwerksbemessung und Ausführung. Die DIN 1053, mit der alle Architekten, Planer, Tragwerksplaner, Ingenieure und Ausführende in Ausbildung, Studium und Beruf groß geworden sind, gibt es künftig nicht mehr. Dieser bisherige Standard wird ersetzt durch die DIN EN 1996 – kurz Eurocode 6 Mauerwerksbau – und bringt große inhaltliche Herausforderungen und viele bisher unbekannte Randbedingungen für die Branche. Dieses haben wir sehr ausführlich beleuchtet und in vielen Details dargestellt.

Gigantische 75 Milliarden Euro hoch ist der Bedarf an Investitionsvolumen für Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur bis zum Jahr 2020. Denn die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentraler Aspekt der energiepolitischen Beschlüsse der Bundesregierung. Die prozentuale Energieeinsparung liegt im Durchschnitt für alle geförderten Gebäude bei 50 Prozent. Damit ergeben sich letztendlich erhebliche Kosteneinsparungen für die Kommunen und gemeinnützigen Unternehmen. Und natürlich umfangreiche Bauvorhaben, die bis dahin von der Baubranche zu leisten sein werden!

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